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   VG Sigmaringen, 02.03.2010 - 4 K 3710/09   

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VG Sigmaringen, 02.03.2010 - 4 K 3710/09 (https://dejure.org/2010,72720)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 4 K 3710/09 (https://dejure.org/2010,72720)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 4 K 3710/09 (https://dejure.org/2010,72720)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Sigmaringen, 29.11.2013 - 4 K 2179/12

    Staatliche Anerkennung einer privaten berufsbildenden Schule als anerkannte

    Im Eilverfahren 4 K 3711/09 kamen die Beteiligten bezüglich der streitgegenständlichen staatlichen Anerkennung des Berufskollegs für Grafik Design - BKGD - der Klägerin im Vergleich vom 9.12.2009 überein, dass die Durchführung der Schulfremdenprüfung bis zum Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens 4 K 3710/09 unter erleichterten Bedingungen (Abhaltung in den Schulräumen des BKGD, Berücksichtigung der Anmeldenoten, Formulierung der Prüfungsaufgaben in beruflichen Fächern durch die Klägerin, etc.) abzuhalten sei.

    Der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens 4 K 3710/09 erfolgte durch Beschluss vom 4.2.2013, 6 B 55.12, mit dem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 4.10.2012, 9 S 1888/10, zurückwies.

    Die Geschäftsführer der Klägerin xxx wurden in der mündlichen Verhandlung vom 2.3.2010 im Verfahren 4 K 3710/09 zur Sache angehört und machten dabei folgende Angaben:.

    Die Beklagtenvertreter gaben in der mündlichen Verhandlung vom 2.3.2010, 4 K 3710/09, an:.

    Die Ausgestaltung der Anerkennung obliegt dem Landesgesetzgeber (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1969 - 1 BvL 24/64 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.4.2011 - 9 S 884/11 -, Juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 2.3.2010 - 4 K 3710/09 -, Seite 15; Avenarius/Heckel, Schulrechtskunde, 7. Auflage, Seite 216).

    An seiner im Urteil vom 2.3.2010, 4 K 3710/09, dargestellten und begründeten Meinung, dass von einer bekenntnisfrei geführten beruflichen Schule die Abhaltung von Religionsunterricht für die staatliche Anerkennung jedenfalls dann nicht verlangt werden kann, wenn die ausschließliche Aufnahme von Schülern, die den Religionsunterricht abgewählt haben, und die Erteilung von Ethikunterricht sichergestellt sind, hält das Gericht jedoch fest (Umdruck Seiten 15 bis 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14

    Anerkennung einer privaten kaufmännischen Berufsschule als Ersatzschule;

    In einem Vergleich vom 09.12.2009 kamen die Beteiligten in einem Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Sigmaringen - 4 K 3711/09 - bezüglich des Berufskollegs für Grafik-Design (BKGD) der Klägerin überein, dass die Schulfremdenprüfung bis zum erstinstanzlichen Abschluss des Klageverfahrens - 4 K 3710/09 - unter erleichterten Bedingungen (Durchführung in den Schulräumen des BKGD, Berücksichtigung der Anmeldenoten, Formulierung der Prüfungsaufgaben in beruflichen Fächern durch die Klägerin etc.) abzuhalten sei.

    Das Urteil im Verfahren 4 K 3710/09 erging aufgrund mündlicher Verhandlung vom 02.03.2010 und wurde den Beteiligten im Juli 2010 zugestellt.

    Der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens 4 K 3710/09 erfolgte mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.02.2013 (- 6 B 55.12 -, juris), nachdem das Verwaltungsgericht Sigmaringen die auf staatliche Anerkennung gerichtete Klage mit seinem Urteil vom 02.03.2010 abgewiesen und der erkennende Senat mit Beschluss vom 04.10.2012 (- 9 S 859/11 -, juris) die Berufung der Klägerin wegen Versäumung der Begründungsfrist verworfen hatte.

    Dem Senat liegen die Verwaltungsakten des Regierungspräsidiums Tübingen sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (4 K 3710-3711/09, 4 K 2175/12, 4 K 2179-2180/12, 4 K 3939/12, 4 K 4232/13, 4 K 4233/13, 4 K 118/14, 4 K 3522/14 und 4 K 69/15) und des Verwaltungsgerichtshofs (9 S 2608/10, 9 S 516-524/14, 9 S 2362-2365/14) vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16

    Ersatzschule ohne Religionsunterricht

    Weiter sei zu bedenken, dass der Beklagte das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 02.03.2010 - 4 K 3710/09 - nicht beachte.
  • VG Sigmaringen, 28.07.2015 - 4 K 3506/14

    Akteneinsichtsrecht wegen beabsichtigten Ansprüchen aufgrund rechtswidrigen

    Die Klägerin erhob am 17.11.2009 die Klage 4 K 3710/09, mit der die Verpflichtung zur Anerkennung des BKGD als staatliche Ersatzschule begehrt wurde.

    Diese Klage 4 K 3710/09 wurde mit Urteil vom 2.3.2010 abgewiesen, wogegen die Klägerin rechtzeitig Antrag auf Zulassung der Berufung stellte und der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 17.3.2011, 9 S 2570/10, die Berufung zuließ.

    Das Urteil 4 K 3710/09 vom 2.3.2010 erlangte nach Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der Begründungsfrist mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 4.10.2012, 9 S 859/11, und Zurückweisung der hiergegen gerichteten Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 4.2.2013, BVerwG 6 B 55.12, Rechtskraft.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2012 - 9 S 859/11

    (Keine) Wiedereinsetzung in die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 2. März 2010 - 4 K 3710/09 - wird verworfen.

    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten des Verwaltungsgerichts Stuttgart in den Rechtssachen 4 K 3747/09, 4 K 3710/09, 4 K 3711/09, des Regierungspräsidiums Tübingen (3 Bände) sowie die Akten des Verwaltungsgerichtshofs aus den mit der vorliegenden Rechtssache in Zusammenhang stehenden Verfahren 9 S 2608/10, 9 S 1888/10 sowie 9 S 1972/10 vor.

  • VG Sigmaringen, 23.02.2021 - 4 K 4011/19

    Anerkennung; Ersatzschule; Religionsunterricht

    Vordergründiger Anknüpfungspunkt war damals, dass eine Gleichwertigkeit der Lehrziele ohne Religionsunterricht nicht erreicht werden konnte (vgl. zur Genehmigung nach § 5 PSchG statt vieler VG Sigmaringen, Urteil vom 2. März 2010 - 4 K 3710/09 -, n.v., Seite 14).

    Art. 7 Abs. 4 GG, der die Privatschulfreiheit gewährleistet, lässt sich ein Anspruch auf die Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule nicht entnehmen (ständige Rechtsprechung der Kammer: Urteil vom 2. März 2010 - 4 K 3710/09 -, n.v., Seite 15;Urteil vom 29. November 2013 - 4 K 2179/12 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 04.02.2013 - 6 B 55.12

    Berufungsbegründungsfrist; Sorgfaltswidrigkeit; Fristenkalender

    VG Sigmaringen - - AZ: VG 4 K 3710/09 VGH Baden-Württemberg - 04.10.2012 - AZ: VGH 9 S 859/11.
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